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Amtsgebeit mit Gemeinden

 

Amt Schafflund
Der Amtsvorsteher
Tannenweg 1
24980 Schafflund
Telefon:
04639 700 (Zentrale)

Fax:
04639 70-30

E-Mail:
info@amt-schafflund.de

De-Mail:
info@amt-schafflund.sh-kommunen.de-mail.de

https://www.amt-schafflund.de/

Kontakt

 

Bauleitplanung der Gemeinden des Amtes Schafflund

Mit der Novelle des Baugesetzbuches 2017 ergibt sich für die Gemeinden die Verpflichtung Unterlagen der Bauleitplanverfahren im Internet einzustellen. Gemäß § 4 a des Baugesetzbuches (BauGB) sind im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung von Bauleitplanverfahren der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachungen und der Inhalt der auszulegenden Unterlagen zusätzlich im Internet bereitzustellen.

Ebenso sind die rechtswirksamen Bauleitpläne dauerhaft im Internet bereitzustellen. Gemäß § 6a Baugesetzbuch (BauGB) soll eine zusammenfassende Erklärung der Flächennutzungspläne, die Planunterlagen und die Begründung bereitgestellt werden. Gleiches gilt gemäß § 10a BauGB für die Bebauungspläne.

Die rechtswirksamen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Gemeinden des Amtes Schafflund stehen im Digitaler Atlas Nord zur Verfügung.

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen der Gemeinden des Amtes Schafflund im Verfahren:

Wo: Amtsverwaltung Schafflund, Bau- und Serviceabteilung, Zi. 20, Tannenweg 1, 24980 Schafflund
Wann: Während der zuvor im Mitteilungsblatt des Amtes Schafflund veröffentlichten jeweiligen Auslegungsfrist von montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Zusätzlich stehen die vollständigen Auslegungsunterlagen (Planzeichnungen, Begründungen, umweltbezogene Informationen sowie Stellungnahmen) während des entsprechenden Auslegungszeitraumes auf dieser Internetseite zur Verfügung:

Gemeinde Lindewitt - Öffentliche Auslegung vom 29.01.2024 bis zum 29.02.2024 - 22. Änderung des F-Planes “Neuordnung der Windenergie im Gemeindegebiet“