Bebauungsplan Nr. 2 "Nordertoft II" der Gemeinde Meyn
Die Gemeinde Meyn beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Nordertoft II“ sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Schaffung bedarfsgerechten Wohnraums auf einer Fläche von rund 3 ha.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses der Gemeindevertretung vom 04.12.2018.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erfolgte am 11.02.2020.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Meyn stellt das Plangebiet aktuell als Flächen für die Landwirtschaft dar. Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB gerecht zu werden, ist daher die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zeitgleich zur Aufstellung des Bebauungsplanes im Parallelverfahren.
Mit der vorliegenden Planung verfolgt die Gemeinde Meyn das Ziel, bedarfsgerechten Wohnraum anzubieten.
Die technische Erschließung des Baugebietes hat in der 43. Kalendewoche 2020 begonnen.
Informationen:
Meyn, B-Plan 2 Nordertoft II, Planentwurf
Meyn, B-Plan 2 Nordertoft II, Begründung
Hausnummernplan Meyn, Norderfeld u. Norderring
Kaufinteressenten wenden sich bitte direkt an den Bürgermeister Bernd Henkel (siehe Ansprechpartner).
Ausführungspläne zum Kanalbau:
Hinweis: Jeder Grundstückseigentümer (Architekt) muss sich vor Ort über die genaue Lage und Höhe der Kanalbau-, Straßenbau- und Deckenhöhen selbst informieren und prüfen!!!
Meyn-B2-C20-1-Lageplan-Deckenhöhenplan
Meyn-B2-C17-1-Lageplan-Straßenbau_2020-10-23
Meyn-B2-A17-1-Lageplan-Kanalbau
Ansprechpartner:
Herr Bernd Henkel, KWGM
Bürgermeister Norderweg 27 24980 Meyn
Herr Holger Sönnichsen
Bau- und Serviceabteilung Sachgebietsleitung Tannenweg 1 2498 Schafflund |
Herr Holger Sönnichsen
Bau- und Serviceabteilung Sachgebietsleitung Tannenweg 1 2498 Schafflund |