Bauleitplanung der Gemeinden des Amtes Schafflund
Mit der Novelle des Baugesetzbuches 2017 ergibt sich für die Gemeinden die Verpflichtung Unterlagen der Bauleitplanverfahren im Internet einzustellen. Gemäß § 4 a des Baugesetzbuches (BauGB) sind im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung von Bauleitplanverfahren der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachungen und der Inhalt der auszulegenden Unterlagen zusätzlich im Internet bereitzustellen.
Diese Planunterlagen können Sie während der Auslegungszeit hier einsehen:
Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen im Verfahren |
Ebenso sind die rechtswirksamen Bauleitpläne dauerhaft im Internet bereitzustellen. Gemäß § 6a Baugesetzbuch (BauGB) soll eine zusammenfassende Erklärung der Flächennutzungspläne, die Planunterlagen und die Begründung bereitgestellt werden. Gleiches gilt gemäß § 10a BauGB für die Bebauungspläne.
Die rechtswirksamen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Gemeinden des Amtes Schafflund stehen im Digitalen Atlas Nord zur Verfügung.