Bebauungsplan Nr. 2 "Nordertoft II" der Gemeinde Meyn
Die Gemeinde Meyn beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Nordertoft II“ sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Schaffung bedarfsgerechten Wohnraums auf einer Fläche von rund 3 ha.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses der Gemeindevertretung vom 04.12.2018.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erfolgte am 11.02.2020.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Meyn stellt das Plangebiet aktuell als Flächen für die Landwirtschaft dar. Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB gerecht zu werden, ist daher die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zeitgleich zur Aufstellung des Bebauungsplanes im Parallelverfahren.
Mit der vorliegenden Planung verfolgt die Gemeinde Meyn das Ziel, bedarfsgerechten Wohnraum anzubieten.
Informationen:
Sämtliche Grundstücke sind bereits vergeben!
Meyn B-Plan 2_kf-Wert Bodengutachten_11_10_2019
Meyn BPlan 2_Bodengutachten komplett
Meyn, B-Plan 2 Nordertoft II, Planentwurf
Meyn, B-Plan 2 Nordertoft II, Begründung
Kaufinteressenten wenden sich bitte direkt an den Bürgermeister Rüdiger Glaubitz (siehe Ansprechpartner).
Ausführungspläne zum Kanalbau:
Hinweis: Jeder Grundstückseigentümer (Architekt) muss sich vor Ort über die genaue Lage und Höhe der Kanalbau-, Straßenbau- und Deckenhöhen selbst informieren und prüfen!!!
Meyn-B2-C20-1-Lageplan-Deckenhöhenplan
Meyn-B2-C17-1-Lageplan-Straßenbau_2020-10-23
Meyn-B2-A17-1-Lageplan-Kanalbau
Ansprechpartner:
Bürgermeister
Dorfstraße 13
24980 Meyn
Bau- und Serviceabteilung
Sachgebietsleitung
Tannenweg 1
24980 Schafflund