Baugebiete & Bauleitplanung

Bauleitpläne im Amt Schafflund

Mit der Novelle des Baugesetzbuches 2017 ergibt sich für die Gemeinden die Verpflichtung Unterlagen der Bauleitplanverfahren im Internet einzustellen. Gemäß § 4 a des Baugesetzbuches (BauGB) sind im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung von Bauleitplanverfahren der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachungen und der Inhalt der auszulegenden Unterlagen zusätzlich im Internet bereitzustellen.

Ebenso sind die rechtswirksamen Bauleitpläne dauerhaft im Internet bereitzustellen. Gemäß § 6a Baugesetzbuch (BauGB) soll eine zusammenfassende Erklärung der Flächennutzungspläne, die Planunterlagen und die Begründung bereitgestellt werden. Gleiches gilt gemäß § 10a BauGB für die Bebauungspläne. Die rechtswirksamen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Gemeinden des Amtes Schafflund stehen im Digitaler Atlas Nord zur Verfügung. Aktuelle Bauleitpläne, die noch nicht im Digitalen Atlas Nord zur Verfügung stehen finden Sie hier.

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen der Gemeinden des Amtes Schafflund im Verfahren:

Wo?

Amtsverwaltung Schafflund, Bau- und Serviceabteilung, Zi. 20, 
Tannenweg 1, 24980 Schafflund

Wann?

Während der zuvor im Mitteilungsblatt des Amtes Schafflund veröffentlichten jeweiligen Auslegungsfrist während der Öffnungszeiten.

Öffnungszeiten

Montags bis Dienstags und Donnerstags bis Freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montags 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Zusätzlich stehen die vollständigen Auslegungsunterlagen während des entsprechenden Auslegungszeitraumes auf dieser Internetseite zur Verfügung:

Auslegungsunterlagen

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Digitaler Atlas Nord
Kontakt
Arne Wöhl
Abteilung: Bau- und Serviceabteilung
Themen: Sachgebietsleitung Bau- und Serviceabteilung