1. Änd. und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Dorflücken"
Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Osterby vom 22.01.2018 wurde die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1 Dorfgebiet „Dorflücken“ der Gemeinde Osterby für das Gebiet nördlich und östlich der Hauptstraße (L 1) sowie nördlich und östlich der Süderstraße gemäß § 8 und § 9 Baugesetzbuch aufgestellt.
Die aufgrund der geänderten Planungsziele der Gemeinde Osterby obsolet gewordenen Bebauungspläne Nr. 4 "Lückacker" sowie die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Dorflücken" wurden mit Beschluss der Gemeinde-vertretung Osterby vom 22.01.2018 aufgehoben. Am 20.03.2018 erfolgte sodann der Aufhebungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1 "Dorflücken".
Da die Gemeinde Osterby lediglich über einen Vorentwurf des Flächennutzungs-planes verfügt, wird die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1 als selbständiger Bebauungsplan (§ 8 Abs. 2 Satz 2 BauGB) aufgestellt.
Am 28.04.2015 hat die Gemeinde Osterby den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung eines Flächennutzungsplans gefasst. Die Aufstellung des Flächen-nutzungsplans erfolgte primär zur bauleitplanerischen Absicherung der noch von der Landesebene zu benennenden Windeignungsflächen. Aus Sicht der Gemeinde ist derzeit kein dringlicher umfassender Strukturierungsbedarf bezüglich der wechselseitigen Abstimmung der Flächeninteressen im betroffenen Teil der Gemeinde erkennbar. Daher wird der vorliegende Bebauungsplan zum jetzigen Zeitpunkt aufgestellt und dann später in den Flächennutzungsplan übernommen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
1. Änderung und Erweiterung B-Plan Nr. 1 “Dorflücken“
1. Änd. und Erweiterung B-Plan 1 “Dorflücken“ -Begründung-
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